Hallo zusammen,
es geht um die Abrechnungen der Reisekosten einer innerdeutschen Dienstreise, insbesondere der Spesen.
Es gibt ja den Tageshöchstsatz von 24 €, der die Basis zur Begleichung der Einzelmahlzeiten bildet:
Frühstück 20 % = 4,80 €
Mittagessen 40 % = 9,60 €
Abendessen 40 % = 9,60 €
________
Da es seit Anfang 2014 neue Sätze gibt, stellt sich für mich folgende Frage:
Beispiel:
Ich bin 3 aufeinander folgende Tage unterwegs, d.h. es würden sich ohne Verpflegung 12 € (Anreisetag) + 24 € (ganzer Tag) + 12 € (Abreisetag) = 48 € ergeben.
Nun gibt es aber folgende Verpflegung:
Am Anreisetag bin ich "Selbstversorger" --> keine Abzüge
Am zweitern Tag werde ich komplett verpflegt --> 24 € werden abgezogen
Am letzten Tag gibt es Frühstück und Mittagessen für 14,40 € (laut Spesensatz) --> werden nun 14,40 € abgezogen und somit 2,40 € auf den ersten Tag umgelegt ODER werden nur 12 € abgezogen und die verbleibenden 2,40 € verfallen ?
Oder anders ausgedrückt:
Werden Spesen pro Tag betrachtet und der jeweilige Tagessatz steht vollständig mir zu oder wird immer die gesamte Dienstreise betrachtet und davon alles abgezogen, sodass man an manchen Tagen also auch leer ausgehen kann?
Vielen Dank schonmal vorab für Eure Antworten! :-)
mfg. Alex
↧